Am 29.11.2013 findet ein #Webinar für Interessenten zum Thema Remote Download von Tachografendaten statt.
Laden Sie Ihre Interessenten jetzt dazu ein, weitere Informationen finden Sie hier, wie auch den Link zur Anmeldung.
Wussten Sie, dass es eine neue Rechtsprechung zur #Dienstwagenversteuerung gibt?
TomTom Business Solutions unterstützt Unternehmen und ihre Mitarbeiter bei der steuerrechtlich korrekten Dokumentation der Dienstwagennutzung. Anlässlich einer aktuellen Änderung der langjährigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)1 durch mehrere im Juli veröffentlichte Urteile erklärt Axel Backof, Sales Director bei TomTom Business Solutions: "Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch kann Mitarbeiter von der Pflicht zur Versteuerung des Dienstwagens nach der Ein-Prozent-Regel befreien, wenn die prinzipielle Möglichkeit zur privaten Nutzung besteht. Firmen sollten ihren Dienstwagennutzern daher ein elektronisches Fahrtenbuch wie #TomTom WEBFLEET Logbook zur Verfügung stellen, um den Aufwand für das Führen des Fahrtenbuchs zu minimieren und die Lückenlosigkeit der Aufzeichnungen zu sichern."
Somit ergibt sich für Sie eine neue Argumentationshilfe. Die Ein-Prozent-Regelung sieht vor, dass monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als steuerpflichtige Einnahme des Dienstwagennutzers versteuert wird. In der vollständigen Pressemitteilung erfahren Sie mehr zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr zuständiger Account Manager.
1 BFH-Pressemitteilung Nr. 38 vom 10. Juli 2013 zum Urteil vom 21.03.13 VI R 31/10, Urteil vom 21.03.13 VI R 46/11, Urteil vom 21.03.13 VI R 42/12 , Urteil vom 18.04.13 VI R 23/12 http://juris.bundesfinanzhof.