Am 17. Juni 2026 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Kernpunkt: Arbeitgeber sollen künftig gesetzlich verpflichtet sein, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten elektronisch zu erfassen. Was zunächst nach zusätzlicher Bürokratie klingt, lässt sich mit der richtigen Software unkompliziert umsetzen – für Fahrer genauso wie für das Team im Büro.
Was der Referentenentwurf vom 17. Juni 2026 vorsieht
Der Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit elektronisch und am Tag der Arbeitsleistung erfassen. Damit wird eine Pflicht, die durch EuGH- und Bundesarbeitsgericht-Urteile bereits dem Grunde nach besteht, gesetzlich konkretisiert und um die elektronische Form ergänzt. Zwei zentrale, miteinander verknüpfte Änderungen prägen den Entwurf: Tarifpartner sollen künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren können, im Gegenzug wird die elektronische Dokumentationspflicht eingeführt.
Übergangsfristen nach Unternehmensgröße
Um Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben, sind gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen: ein Jahr für die meisten Arbeitgeber, zwei Jahre für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und fünf Jahre für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden sowie Privathaushalte mit Beschäftigten sollen dauerhaft von der elektronischen Erfassungspflicht ausgenommen bleiben.
Was mit der Vertrauensarbeitszeit passiert
Vertrauensarbeitszeit bleibt laut Entwurf grundsätzlich als Arbeitszeitmodell zulässig – allerdings nicht mehr komplett ohne Dokumentation. Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasst werden, auch wenn Beginn und Ende flexibel gestaltet werden können.
Was das für Fuhrpark- und Speditionsbetriebe bedeutet
Für Unternehmen mit Fahrpersonal und Büroteam stellt sich die Zeiterfassung in zwei Welten: im Fahrzeug und am Arbeitsplatz. Beide lassen sich mit den richtigen Werkzeugen sauber und rechtssicher abbilden.
Zeiterfassung für Fahrer: WEBFLEET PRO i
Für Lkw-, Transporter- und PKW-Fahrer bietet WEBFLEET PRO i eine fahrzeugseitige Zeiterfassung per RFID oder PIN-Eingabe direkt im Fahrzeug. Arbeitsbeginn, Fahrtzeiten und Restlenkzeiten werden automatisch dokumentiert – ohne zusätzlichen Aufwand für die Fahrer und mit lückenloser Nachvollziehbarkeit für die Disposition.
Zeiterfassung fürs ganze Team: Time Laboris
Für Mitarbeitende im Büro, an mehreren Standorten oder mit wechselnden Einsatzorten ergänzt telematik123 als Partner von Time Laboris die fahrzeugseitige Erfassung um eine Zeiterfassungslösung für das gesamte Team: Ein- und Ausstempeln per App, Web oder Terminal, inklusive Verwaltung von Schichten, Abwesenheiten und mehreren Standorten.
So starten Sie jetzt in die digitale Zeiterfassung
Auch wenn der Referentenentwurf noch nicht final verabschiedet ist, lohnt sich der frühzeitige Umstieg: Die gestaffelten Übergangsfristen honorieren zwar kleinere Betriebe, doch wer schon jetzt auf elektronische Zeiterfassung setzt, vermeidet Zeitdruck kurz vor Ablauf der Fristen und profitiert sofort von weniger manuellem Verwaltungsaufwand. telematik123 unterstützt dabei, die passende Kombination aus fahrzeug- und teambasierter Zeiterfassung für den eigenen Betrieb zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann ist elektronische Zeiterfassung Pflicht?
Der Referentenentwurf des BMAS vom 17. Juni 2026 sieht die elektronische Erfassungspflicht vor, ist aber noch nicht als Gesetz verabschiedet. Nach Inkrafttreten gelten gestaffelte Übergangsfristen von einem bis zu fünf Jahren, je nach Unternehmensgröße.
Welche Übergangsfristen gelten je nach Unternehmensgröße?
Vorgesehen sind ein Jahr für die meisten Arbeitgeber, zwei Jahre für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und fünf Jahre für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden sollen dauerhaft ausgenommen bleiben.
Wie funktioniert elektronische Zeiterfassung für Lkw-Fahrer?
Mit WEBFLEET PRO i erfolgt die Erfassung direkt im Fahrzeug per RFID-Karte oder PIN-Eingabe. Arbeits- und Fahrzeiten werden automatisch dokumentiert und stehen für Disposition und Nachweis zur Verfügung.
Was droht bei fehlender Zeiterfassung?
Der Referentenentwurf sieht die elektronische Zeiterfassung als gesetzliche Pflicht vor; Verstöße gegen Dokumentationspflichten im Arbeitszeitrecht können grundsätzlich mit Bußgeldern geahndet werden. Die konkreten Sanktionen im finalen Gesetzestext bleiben abzuwarten.
Ist Vertrauensarbeitszeit nach der Reform noch erlaubt?
Ja, Vertrauensarbeitszeit bleibt laut Entwurf als Modell zulässig. Auch hier muss die Arbeitszeit jedoch künftig elektronisch dokumentiert werden, auch wenn die konkrete Lage der Arbeitszeit flexibel bleibt.
Welche Zeiterfassungslösung passt zu Fuhrpark und Team gleichzeitig?
Eine Kombination aus fahrzeugseitiger Erfassung (WEBFLEET PRO i für Fahrer) und einer teamweiten Zeiterfassungslösung wie Time Laboris für Büro- und Außendienstmitarbeitende deckt beide Bereiche ab und lässt sich zentral auswerten.
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