Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sorgt seit ihrer Einführung für Verunsicherung – gerade bei kleineren und mittleren Fuhrpark- und Speditionsbetrieben. Die gute Nachricht vorweg: Die wenigsten telematik123-Kunden sind direkt berichtspflichtig. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick, denn die Regeln wirken über die Lieferkette auch auf Unternehmen, die selbst nicht unter die CSRD fallen.
Was ist die CSRD und wen betrifft sie wirklich?
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, regelmäßig über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten – von CO2-Emissionen über Energieverbrauch bis zu sozialen und Governance-Kriterien. Mit der EU-Omnibus-Verordnung wurden die Anforderungen 2025/2026 deutlich vereinfacht und die Schwellenwerte angehoben.
Direkt vs. indirekt betroffen: der Lieferketten-Effekt
Direkt berichtspflichtig sind aktuell vor allem börsennotierte Unternehmen sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE), die für das Geschäftsjahr 2026 berichten müssen – mit einer Opt-out-Option bis zum Geschäftsjahr 2028. Die meisten mittelständischen Fuhrpark- und Speditionsbetriebe fallen nicht in diese Kategorie. Relevant wird das Thema für sie trotzdem, sobald sie als Zulieferer oder Dienstleister für ein CSRD-pflichtiges Unternehmen tätig sind: Große Auftraggeber fragen zunehmend Nachhaltigkeitskennzahlen bei ihren Partnern in der Lieferkette ab, um ihre eigene Berichtspflicht zu erfüllen.
Neue Schwellenwerte durch die EU-Omnibus-Verordnung
Durch die Omnibus-Verordnung berichten Unternehmen künftig nur noch verpflichtend nach CSRD, wenn sie sowohl mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz als auch mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Kleinere Zulieferer werden zusätzlich geschützt: Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dürfen bestimmte, zu weitreichende Informationsanfragen ihrer Auftraggeber ablehnen. CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von solchen Lieferkettenpartnern künftig nur noch Informationen anfordern, die im freiwilligen VSME-Standard vorgesehen sind – einem schlanken, eigens für KMU entwickelten Reporting-Format.
Welche Flottendaten für CSRD- und VSME-Reporting gefragt sind
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen selbst berichtspflichtig ist oder nur Daten zuliefert: Die gefragten Kennzahlen rund um den Fuhrpark ähneln sich meist.
CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch
Im Zentrum steht in der Regel der CO2-Ausstoß der eigenen Flotte, oft aufgeschlüsselt nach Fahrzeug, Route oder Auftrag. Kraftstoff- beziehungsweise Energieverbrauch (bei E-Fahrzeugen der Stromverbrauch) sind die Basis für diese Berechnung und lassen sich über moderne Telematiksysteme automatisiert erfassen, statt sie manuell aus Tankbelegen zusammenzutragen.
Fahrleistung und Routenoptimierung als Nachhaltigkeitshebel
Auch gefahrene Kilometer, Leerfahrtenanteil und die Effizienz der Tourenplanung fließen zunehmend in Nachhaltigkeitsbetrachtungen ein. Wer Touren intelligent disponiert und Leerfahrten reduziert, senkt nicht nur Kosten, sondern auch den CO2-Fußabdruck – ein Argument, das sich in Kundenberichten und Ausschreibungen gut nutzen lässt.
Wie Telematik-Software das CO2-Reporting automatisiert
Manuell erhobene Daten sind fehleranfällig und aufwendig. Telematiklösungen wie WEBFLEET liefern die benötigten Rohdaten ohnehin bereits im laufenden Betrieb – die Aufgabe besteht darin, sie strukturiert für die Berichterstattung nutzbar zu machen.
WEBFLEET-Daten für Nachhaltigkeitsberichte nutzen
Fahrzeugortung, Fahrstil- und Verbrauchsdaten sowie Tourenprotokolle lassen sich aus WEBFLEET exportieren und als Grundlage für CO2-Berechnungen verwenden. Das reduziert den manuellen Erhebungsaufwand erheblich und sorgt für belastbare, nachvollziehbare Zahlen gegenüber Auftraggebern.
Vom Rohdatensatz zum berichtsfähigen Report
Aus den Telematik-Rohdaten lässt sich ein kompakter Nachhaltigkeitsauszug erstellen, der den Anforderungen des VSME-Standards oder direkten Kundenanfragen genügt – ganz ohne den vollen Aufwand eines CSRD-Berichts. telematik123 unterstützt Fuhrparkbetreiber dabei, ihre WEBFLEET-Daten sinnvoll für dieses Reporting aufzubereiten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet CSRD für Speditionen und Fuhrparkbetreiber?
Für die meisten mittelständischen Speditionen und Fuhrparkbetreiber bedeutet die CSRD keine eigene, direkte Berichtspflicht. Sie kann aber indirekt relevant werden, wenn größere Auftraggeber im Rahmen ihrer eigenen CSRD-Berichterstattung Nachhaltigkeitsdaten von Zulieferern und Dienstleistern abfragen.
Wer ist ab 2026/2028 zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet?
Direkt berichtspflichtig sind zunächst börsennotierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse für das Geschäftsjahr 2026, mit einer möglichen Opt-out-Option bis zum Geschäftsjahr 2028. Durch die Omnibus-Verordnung gilt die volle CSRD-Pflicht künftig erst ab 450 Millionen Euro Nettoumsatz und 1.000 Beschäftigten.
Wie können Fuhrparkunternehmen CO2-Daten für Kunden bereitstellen?
Am praktikabelsten ist die automatisierte Erfassung über die ohnehin genutzte Telematiksoftware. So lassen sich CO2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch und Fahrleistung ohne zusätzlichen manuellen Aufwand dokumentieren und bei Bedarf an Auftraggeber weitergeben.
Welche Telematikdaten werden für ESG-Reporting benötigt?
Typischerweise sind das Kraftstoff- beziehungsweise Energieverbrauch, gefahrene Kilometer, CO2-Emissionen je Fahrzeug oder Auftrag sowie Kennzahlen zur Routeneffizienz wie Leerfahrtenanteil.
Wie unterstützt Telematik-Software die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Sie liefert die notwendigen Rohdaten automatisiert und in Echtzeit, statt sie manuell aus Fahrtenbüchern oder Tankbelegen zusammentragen zu müssen. Das spart Zeit, reduziert Fehler und macht die Zahlen für Auftraggeber nachvollziehbar.
Muss mein Fuhrpark CSRD-Daten liefern, auch wenn er kein Großunternehmen ist?
Eine eigene CSRD-Berichtspflicht besteht in der Regel nicht. Kommt die Anfrage jedoch von einem CSRD-pflichtigen Auftraggeber, kann eine freiwillige Bereitstellung von Kennzahlen nach dem schlanken VSME-Standard sinnvoll sein – und ist gleichzeitig rechtlich abgesichert, da größere Unternehmen von kleineren Zulieferern ohnehin nur noch Informationen im Rahmen dieses Standards anfordern dürfen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Diskussion um CSRD und die EU-Omnibus-Verordnung wieder (Juli 2026) und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir das Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
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